Mitglieder des Vorstands

Mariam Daoud
Henrike Schwan
Maja Meister
Juliane Uhlenbrock
Tobias Zucker

 

Der aktuelle Vorstand ist erreichbar per E-Mail an: verwaltung@oekohaus-rostock.de oder Tel. 0381-454409.

Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen finden in der Regel am letzten Donnerstag jedes Monats um 19 Uhr statt. Sie sind offen für alle Vereinsmitglieder und Mitarbeiter*innen.
Der Vorstand trifft sich vorübergehend nur online.

Termine: 02.03. / 06.04. / 04.05. / 01.06. / 06.07. / 03.08. / 07.09. / 05.10.

Hauptsächlich werden die alltäglichen Angelegenheiten des Vereins als Vermieter und Arbeitgeber besprochen und geregelt. Unterschriften werden geleistet, Korrespondenz vorbereitet, finanzielle Entscheidungen getroffen, auftretende Probleme erörtert und Lösungen gesucht.

Es wird auch an der Entwicklung des Vereins gearbeitet – der Vorstand kümmert sich z.B. um Themen wie Außenwirkung (Internetauftritt, Infostände bei öffentlichen Veranstaltungen…), die Erstellung eines Leitbildes/Selbstverständnisses, die Aufnahme neuer Projekte, usw. Manchmal wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung mit konkreten Aufgaben beauftragt (z.B. zu entscheiden, ob die Mitgliedsbeiträge erhöht werden sollen oder nicht). Positionen zu aktuellen Themen oder Ereignissen werden erarbeitet.

Gelegentlich werden Vertreter_Innen aus den Projekten oder Gäste eingeladen. So erhalten wir Nachricht aus den Projekten und stärken den Zusammenhalt trotz gewisser inhaltlicher und räumlicher Entfernungen.

Protokolle werden regelmäßig geschrieben und an alle Mitglieder verschickt.

Der Vorstand wird tatkräftig durch Gundula Motzko unterstützt, die alle Unterlagen sammelt und bereitstellt, die Tagesordnung vorbereitet, das Protokoll schreibt und sich als Expertin für die finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten des Vereins auch inhaltlich einbringt.

Die kommende Mitgliederversammlung findet am 21.10.2022 statt.

Auszug aus unserer Vereinssatzung § 8 Vorstand

1. Die Mitgliederversammlung legt die Größe des Vorstandes fest.

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Bestellung einzelner Vorstandsmitglieder kann durch die Mitglieder selbst oder durch
eine Vorstandsentscheidung mit absoluter Mehrheit widerrufen werden.

3. Alle Vorstandsmitglieder sind gemäß § 26 BGB in vollem Umfang vertretungsberechtigt. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder.

4. Der Vorstand kann einzelne Personen beauftragen, Aufgaben der Geschäftsführung zu übernehmen.

5. Der Vorstand vertritt als Organ der Mitgliederversammlung die Mitgliederversammlung zwischen den Tagungen.

6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend sind.